ENDBENUTZER-LIZENZVEREINBARUNG

Die Software, die Gegenstand dieses Endbenutzer-Lizenzvertrags (EULA) ist, wird von Driver-Soft Inc. (zusammenfassend "Driver-Soft") an Sie (den "Lizenznehmer") lizenziert, nicht verkauft.
WENN DER LIZENZNEHMER NICHT MIT ALLEN BEDINGUNGEN DIESER EULA EINVERSTANDEN IST, KANN ER SIE INNERHALB VON 60 KALENDERTAGEN NACH ERWERB DER LIZENZIERTEN SOFTWARE AN DEN ORT ZURÜCKGEBEN, AN DEM ER SIE ERWORBEN HAT, UND ERHÄLT DEN VOLLEN BETRAG ZURÜCK (ABZÜGLICH, FALLS ZUTREFFEND, VERSAND- UND BEARBEITUNGSKOSTEN SOWIE ETWAIGER STEUERN), JEDOCH NUR, WENN DER LIZENZNEHMER DIE LIZENZIERTE SOFTWARE NICHT INSTALLIERT, AUFGERUFEN ODER VERWENDET HAT.
Durch die Installation, das Kopieren, den Zugriff oder die Verwendung der lizenzierten Software akzeptiert der Lizenznehmer alle Bestimmungen und Bedingungen dieses EULA und verpflichtet sich, diese einzuhalten.

LIZENZBEDINGUNGEN

INHALT.

Die "lizenzierte Software" umfasst den gesamten Inhalt der Dateien, Disketten, CD-ROM(s), DVDs und anderer Medien, für die dieser EULA bereitgestellt wird, einschließlich:
(1) Computerinformationen oder Software Dritter, die Driver-Soft für die Aufnahme in die lizenzierte Software lizenziert hat;
(2) schriftliche Materialien oder Dateien, die sich auf die lizenzierte Software beziehen ("Dokumentation");
(3) Schriftarten und Bilder;
(4) Upgrades, modifizierte Versionen, Updates, Ergänzungen und Kopien der lizenzierten Software, falls vorhanden (zusammenfassend "Updates").

INSTALLATION.
Der Lizenznehmer darf eine Kopie der lizenzierten Software auf einem einzigen Computer installieren. Wenn die lizenzierte Software mehrere Lizenzen enthält, darf der Lizenznehmer die Anzahl der Kopien installieren, die dem Lizenznehmer von Driver-Soft ausdrücklich lizenziert wurden.  Der Lizenznehmer trägt die alleinige Verantwortung für alle Kosten, die bei der Installation der Lizenzsoftware durch den Lizenznehmer entstehen.

AKTIVIERUNG.
Die lizenzierte Software enthält technische Maßnahmen, die ihre unlizenzierte oder illegale Nutzung verhindern sollen. Die lizenzierte Software kann eine Durchsetzungstechnologie enthalten, die die Möglichkeit des Lizenznehmers, die lizenzierte Software auf einem Computer zu installieren und zu deinstallieren, auf eine begrenzte Anzahl von Malen und für eine begrenzte Anzahl von Computern beschränkt.
Die Lizenzierte Software kann eine Aktivierung erfordern, die während der Installation und in der Dokumentation erläutert wird. Wenn ein solches Aktivierungsverfahren nicht befolgt wird, kann die lizenzierte Software nur für eine begrenzte Zeit betrieben werden. Wenn die Aktivierung erforderlich ist und nicht innerhalb der in der Dokumentation angegebenen und während der Installation erläuterten begrenzten Zeitspanne abgeschlossen wird, funktioniert die lizenzierte Software nicht mehr, bis die Aktivierung abgeschlossen ist; erst dann wird die Funktionalität wiederhergestellt. Wenn der Lizenznehmer ein Problem mit dem Aktivierungsprozess hat, sollte er sich an den Driver-Soft-Kundendienst wenden.

KOPIEN.
Der Lizenznehmer darf eine Kopie der lizenzierten Software ausschließlich zu Sicherungs- oder Archivierungszwecken anfertigen, wobei die Dokumentation nicht vervielfältigt werden darf.

TRANSFER.
Der Lizenznehmer darf die lizenzierte Software oder die durch diesen EULA gewährte Lizenz nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Driver-Soft verkaufen, abtreten oder übertragen.

NICHT-EXKLUSIVE NUTZUNG.
Die durch diese EULA gewährte Lizenz ist nicht exklusiv.

VERBOTENE VERWENDUNGEN.
(1) Der Lizenznehmer darf die lizenzierte Software weder ganz noch teilweise verändern, anpassen, übersetzen, unterlizenzieren, vermieten, verleasen oder verleihen;
(2) Die Verwendung der lizenzierten Software zur Erstellung abgeleiteter Werke (z. B. Klingeltöne, Bildschirmschoner und Videos) von anderen urheberrechtlich geschützten Werken ohne vorherige ausdrückliche Genehmigung des jeweiligen Urheberrechtsinhabers kann gesetzlich verboten sein und den Lizenznehmer zivil- und strafrechtlich belangen. Der Lizenznehmer ist allein dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass er alle Rechte erhält, die für die Nutzung der Lizenzierten Software zur Erstellung solcher abgeleiteten Werke erforderlich sind.
(3) Der Lizenznehmer darf den Quellcode der Lizenzierten Software nicht zurückentwickeln, dekompilieren, disassemblieren oder auf andere Weise versuchen, ihn zu ermitteln;
(4) Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, eine frühere Version der lizenzierten Software zu verwenden, nachdem er ein Ersatzmedium oder eine Update-Version als Ersatz für eine frühere Version erhalten hat (in diesem Fall müssen Sie die frühere Version vernichten);
(5) Der Lizenznehmer darf die Lizenzierte Software nicht in Verbindung mit kritischen Anwendungen verwenden, bei denen ein Ausfall der Software zu Personenschäden, Tod oder Umweltschäden führen könnte;
(6) Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die Urheberrechts- oder Markenhinweise von Driver-Soft oder die Urheberrechts- und Markenhinweise Dritter, die Driver-Soft in die lizenzierte Software aufgenommen hat, zu entfernen oder unkenntlich zu machen;
(7) Der Lizenznehmer darf die lizenzierte Software nicht zum Hosten von Anwendungen für Dritte im Rahmen eines Facility Management-, Timesharing-, Service Provider- oder Service Bureau-Arrangements verwenden; und
(8) Der Lizenznehmer darf die lizenzierte Software nicht auf eine Art und Weise verwenden, die durch diesen EULA nicht gestattet ist.

INHALT.
Der Lizenznehmer darf die Cliparts, Fotografien, Symbole, Schriftarten, Formen, Animationen, Klänge, Musik, Videoclips und andere grafische Inhalte (zusammenfassend als "Inhalt" bezeichnet), die in der lizenzierten Software (falls vorhanden) enthalten sind, nur wie in der Dokumentation angegeben verwenden. Wenn die Dokumentation es dem Lizenznehmer nicht erlaubt, den Inhalt zu verwenden, darf der Lizenznehmer den Inhalt nicht anzeigen, verändern, reproduzieren oder verbreiten. Selbst wenn die Dokumentation dem Lizenznehmer die Nutzung des Inhalts erlaubt, darf der Lizenznehmer den Inhalt nicht als eigenständiges Werk verbreiten, so dass der Inhalt den Hauptwert des vom Lizenznehmer verbreiteten Werks darstellt.
Bestimmte Teile des Inhalts können aus Urheberrechten, Marken, Dienstleistungsmarken, Handelsnamen oder anderem geistigen Eigentum Dritter bestehen. Diese Teile des Inhalts werden bestimmten Benutzern der Software zur Verfügung gestellt, die von ihren Eigentümern ausdrücklich zu ihrer Verwendung ermächtigt wurden. Sie dürfen das geistige Eigentum Dritter nicht ohne deren ausdrückliche Genehmigung verwenden. Darüber hinaus gilt Folgendes:
(1) Der Lizenznehmer darf den Inhalt nicht verkaufen, lizenzieren, vertreiben, übertragen, weitergeben oder anderweitig (kommerziell oder anderweitig) als eigenständige Bilder oder Töne in Katalogen, Designbüchern, Zusammenstellungen, Sammlungen, Vorlagen, Designs, Stockgravuren, Produkten, Dienstleistungen oder Ähnlichem zur Verfügung stellen;
(2) Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, elektronische Kopien des Inhalts an Dritte zu verkaufen, zu lizenzieren, zu vertreiben, zu übertragen, weiterzugeben oder anderweitig (kommerziell oder anderweitig) zur Verfügung zu stellen, und zwar in keiner Weise, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, über das Internet, auf einem materiellen Datenträger oder durch Ausstrahlung, die dazu bestimmt oder geeignet ist, einen Dritten in die Lage zu versetzen, den Inhalt für seine eigene Verwendung zu kopieren;
(3) Der Lizenznehmer darf keine elektronischen Kopien des Inhalts verkaufen, lizenzieren, vertreiben, übertragen, weitergeben oder anderweitig (kommerziell oder anderweitig) zur Verfügung stellen, die Darstellungen von identifizierbaren Personen, Regierungen, Logos, Initialen, Emblemen, Marken oder Körperschaften enthalten, die eine Befürwortung oder Verbindung mit einem Produkt, einer Dienstleistung, einer Körperschaft oder einer Aktivität ausdrücken oder implizieren; und
(4) Der Inhalt darf unter keinen Umständen für die Produktion von verleumderischem, betrügerischem, verletzendem, unzüchtigem, obszönem oder pornografischem Material oder in einer anderweitig illegalen Weise verwendet werden.
Der Lizenznehmer ist allein für die Nutzung der Inhalte durch den Lizenznehmer verantwortlich. Der Lizenznehmer darf den Inhalt nur verantwortungsbewusst und nach bestem Wissen und Gewissen nutzen. Wenn der Lizenznehmer Schwierigkeiten hat, zu entscheiden, ob die beabsichtigte Nutzung angemessen ist, ob der Lizenznehmer eine schriftliche Genehmigung benötigt oder ob andere rechtliche Fragen zu berücksichtigen sind, empfiehlt Driver-Soft dem Lizenznehmer dringend, kompetenten Rechtsbeistand zu suchen. Driver-Soft wird dem Lizenznehmer bei dieser Entscheidung nicht behilflich sein, noch kann Driver-Soft dem Lizenznehmer Rechtsberatung in Bezug auf geistige Eigentumsrechte geben.
Wenn der Lizenznehmer oder der Anwalt des Lizenznehmers feststellt, dass der Lizenznehmer gesetzlich verpflichtet ist, eine schriftliche Genehmigung für die Nutzung von Teilen des Inhalts einzuholen, muss der Lizenznehmer die Genehmigung für die Reproduktion, den Weitervertrieb oder die Änderung des Inhalts von dem entsprechenden Eigentümer des betreffenden Materials (wie in der lizenzierten Software angegeben) einholen. Wenn der Lizenznehmer oder sein Anwalt jedoch feststellt, dass es zulässig ist, den Inhalt der lizenzierten Software zu verwenden, verlangt Driver-Soft, dass der Lizenznehmer die Driver-Soft-Marke(n) und/oder das Urheberrecht korrekt angibt, wenn er auf die lizenzierte Software in der Mitteilung oder im Copyright-Teil der Arbeit, des Projekts oder des Produkts des Lizenznehmers Bezug nimmt.
Der Lizenznehmer verpflichtet sich, Driver-Soft und Driver-Softs Lieferanten von allen Ansprüchen, Schäden, Anwaltsgebühren, Kosten und Rechtsstreitigkeiten freizustellen, die sich aus der Nutzung oder Verbreitung von Inhalten und/oder der lizenzierten Software durch den Lizenznehmer ergeben oder daraus resultieren.

SOFTWARE-AKTUALISIERUNGEN.
Handelt es sich bei der lizenzierten Software um ein Update einer früheren Version, muss der Lizenznehmer im Besitz einer gültigen Lizenz für die frühere Version sein. Jedes Update, das dem Lizenznehmer zur Verfügung gestellt wird, erfolgt auf der Basis eines Lizenzaustausches, so dass der Lizenznehmer als Bedingung für den Erhalt eines Updates zustimmt, dass der Lizenznehmer alle Rechte des Lizenznehmers zur Nutzung einer früheren Version der lizenzierten Software aufgibt. Der Lizenznehmer ist jedoch berechtigt, die Vorgängerversion weiter zu nutzen, um den Übergang zur aktualisierten Version zu erleichtern. Sobald ein Update veröffentlicht wurde, kann Driver-Soft den Support für frühere Versionen einstellen, ohne den Lizenznehmer davon in Kenntnis zu setzen.

AKTUALISIERUNGEN DES INHALTS.
Driver-Soft kann von Zeit zu Zeit Updates für den Inhalt einiger seiner Software anbieten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gerätetreiberdatenbank, URL-Listen und Hardware-Informationsdaten. Diese Arten von Updates werden gemeinsam als "Inhaltsupdates" bezeichnet. Der Lizenznehmer kann solche Inhaltsupdates während des von der jeweiligen Software vorgesehenen Anfangszeitraums ohne zusätzliche Kosten erhalten. Der Lizenznehmer kann ein separates Abonnement für einen bestimmten Zeitraum erwerben, um nach Ablauf des anfänglichen Zeitraums weiterhin Inhaltsupdates zu erhalten. Driver-Soft behält sich das Recht vor, bestimmte Inhaltsupdates jederzeit und ohne vorherige Benachrichtigung des Lizenznehmers als solche zu kennzeichnen, die den Erwerb eines separaten Abonnements erfordern, mit der Ausnahme, dass eine solche Änderung erst dann wirksam wird, wenn der in der jeweiligen Software vorgesehene Anfangszeitraum oder die Laufzeit eines separat bezahlten Abonnements früher abläuft.

Komponenten von Drittanbietern.
Das Produkt enthält die Open-Source-Komponente 7z, die unter der GNU LGPL + unRAR-Einschränkungen lizenziert ist (http://www.7-zip.org). Das Produkt enthält die Komponente HWiNFO32, die von Martin Malík entwickelt wurde (https://www.hwinfo.com).


UNTERSTÜTZUNG.
Driver-Soft ist durch diesen EULA nicht verpflichtet, dem Lizenznehmer technische Supportleistungen in Bezug auf die lizenzierte Software zur Verfügung zu stellen; der Lizenznehmer kann jedoch zusätzliche Supportleistungen gegen eine zusätzliche Gebühr bestellen, die Driver-Soft von Zeit zu Zeit während der Laufzeit dieses EULA anbieten kann.

BEGRENZTE GARANTIE AUF MEDIEN.
Driver-Soft garantiert, dass die Medien, auf denen die lizenzierte Software vertrieben wird, für einen Zeitraum von 60 Tagen ab dem Datum der Lieferung der lizenzierten Software an den Lizenznehmer frei von Mängeln sind. Sollte der Lizenznehmer innerhalb dieser 60-Tage-Frist einen Defekt des Datenträgers feststellen, muss der Lizenznehmer den defekten Datenträger innerhalb von 10 Kalendertagen nach Feststellung des Defekts an Driver-Soft zurücksenden, wobei der einzige Anspruch des Lizenznehmers darin besteht, dass entweder der defekte Datenträger ausgetauscht wird oder dass Driver-Soft nach eigenem Ermessen den Betrag zurückerstattet, den der Lizenznehmer für die lizenzierte Software bezahlt hat.

KEINE GARANTIE FÜR LIZENZIERTE SOFTWARE.
DIE LIZENZIERTE SOFTWARE WIRD DEM LIZENZNEHMER "WIE BESEHEN" ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. DRIVER-SOFT UND DIE LIEFERANTEN VON DRIVER-SOFT ÜBERNEHMEN KEINE GARANTIE FÜR DIE NUTZUNG ODER LEISTUNG DER SOFTWARE. DRIVER-SOFT UND DIE LIEFERANTEN VON DRIVER-SOFT ÜBERNEHMEN KEINE GARANTIEN, BEDINGUNGEN, ZUSICHERUNGEN ODER BESTIMMUNGEN (WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND, OB DURCH GESETZ, GEWOHNHEITSRECHT, GEWOHNHEITSRECHT, GEBRÄUCHE ODER ANDERWEITIG) IN BEZUG AUF JEGLICHE ANGELEGENHEIT, EINSCHLIESSLICH UND OHNE EINSCHRÄNKUNG DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER, DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER INTEGRATION, DER ZUFRIEDENSTELLENDEN QUALITÄT ODER DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, MIT AUSNAHME UND IN DEM UMFANG, IN DEM EINE GARANTIE NACH GELTENDEM RECHT IN DER GERICHTSBARKEIT DES LIZENZNEHMERS NICHT AUSGESCHLOSSEN ODER EINGESCHRÄNKT WERDEN KANN.

HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG.
IN KEINEM FALL HAFTEN DRIVER-SOFT ODER DIE LIEFERANTEN VON DRIVER-SOFT GEGENÜBER DEM LIZENZNEHMER FÜR SCHÄDEN, ANSPRÜCHE ODER KOSTEN JEGLICHER ART ODER FÜR FOLGESCHÄDEN, INDIREKTE SCHÄDEN, BEILÄUFIG ENTSTANDENE SCHÄDEN ODER ENTGANGENE GEWINNE ODER EINSPARUNGEN, SELBST WENN EIN VERTRETER VON DRIVER-SOFT ODER EINER DER LIEFERANTEN VON DRIVER-SOFT ÜBER DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER VERLUSTE, SCHÄDEN, ANSPRÜCHE ODER KOSTEN ODER FÜR ANSPRÜCHE VON DRITTPARTEIEN INFORMIERT WURDE. DIESE EINSCHRÄNKUNGEN UND AUSSCHLÜSSE GELTEN IN DEM UMFANG, DER NACH GELTENDEM RECHT IN DER GERICHTSBARKEIT DES LIZENZNEHMERS ZULÄSSIG IST. DIE GESAMTHAFTUNG VON DRIVER-SOFT UND DEN LIEFERANTEN VON DRIVER-SOFT IM RAHMEN ODER IN VERBINDUNG MIT DIESER EULA IST AUF DEN FÜR DIE LIZENZIERTE SOFTWARE GEZAHLTEN BETRAG BESCHRÄNKT, FALLS VORHANDEN.

ZUSÄTZLICHE BEDINGUNGEN FÜR BETA-SOFTWARE.
Wenn es sich bei der lizenzierten Software, die der Lizenznehmer mit diesem EULA erhält, um eine Vorabversion oder "BETA"-Software ("Vorabversion") handelt, ersetzt dieser Abschnitt die widersprüchliche(n) Bestimmung(en) und Bedingung(en) in Bezug auf die Vorabversion, jedoch nur in dem Umfang, der zur Lösung des Konflikts erforderlich ist.
Der Lizenznehmer erkennt an, dass die Vorabversion der Software nicht das endgültige Produkt von Driver-Soft darstellt und Bugs, Fehler und andere Probleme enthalten kann, die zu System- oder anderen Fehlern und Datenverlust führen können. Folglich lehnt Driver-Soft jegliche Gewährleistungs- oder Haftungsverpflichtungen gegenüber dem Lizenznehmer ab, gleich welcher Art.
IN GERICHTSBARKEITEN, IN DENEN DIE HAFTUNG FÜR VORVERÖFFENTLICHTE SOFTWARE NICHT AUSGESCHLOSSEN WERDEN KANN, ABER BESCHRÄNKT WERDEN KANN, IST DIE HAFTUNG VON DRIVER-SOFT UND SEINEN LIEFERANTEN AUF EINEN GESAMTBETRAG VON FÜNFZIG DOLLAR (U.S. $50.00) BESCHRÄNKT.
Der Lizenznehmer erkennt an, dass Driver-Soft dem Lizenznehmer nicht versprochen oder garantiert hat, dass die Vorabversionssoftware in der Zukunft angekündigt oder zur Verfügung gestellt wird, und dass Driver-Soft keine ausdrückliche oder stillschweigende Verpflichtung gegenüber dem Lizenznehmer hat, die Vorabversionssoftware anzukündigen oder einzuführen. Driver-Soft kann beschließen, kein Produkt einzuführen, das der Pre-Release-Software ähnlich oder mit ihr kompatibel ist. Dementsprechend erkennt der Lizenznehmer an, dass jegliche Forschung oder Entwicklung, die der Lizenznehmer in Bezug auf die Vorabversionssoftware oder ein mit der Vorabversionssoftware verbundenes Produkt durchführt, vollständig auf eigenes Risiko des Lizenznehmers erfolgt.
Während der Laufzeit dieses EULAs wird der Lizenznehmer auf Aufforderung von Driver-Soft Driver-Soft Rückmeldungen über das Testen und die Nutzung der Vorabversion der Software geben, einschließlich Fehler- und Bug-Reports.
Wenn der Lizenznehmer die Pre-Release-Software gemäß einer separaten schriftlichen Vereinbarung erhalten hat, unterliegt die Nutzung der Pre-Release-Software durch den Lizenznehmer ebenfalls dieser Vereinbarung. Ungeachtet anderslautender Bestimmungen in diesem EULA wird der Lizenznehmer, wenn er außerhalb der Vereinigten Staaten ansässig ist, alle nicht freigegebenen Versionen der Pre-Release-Software innerhalb von 60 Tagen nach Abschluss der Tests der Pre-Release-Software durch den Lizenznehmer zurückgeben oder vernichten, wenn dieses Datum vor dem für die erste kommerzielle Lieferung der öffentlich freigegebenen (kommerziellen) Software durch Driver-Soft vorgesehenen Datum liegt.

FORTBESTEHEN VON HAFTUNGSAUSSCHLÜSSEN.
Die Gewährleistungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten auch nach Beendigung dieses EULAs, gleichgültig aus welchem Grund; dieses Fortbestehen bedeutet jedoch nicht, dass die Lizenzierte Software nach Beendigung dieses EULAs weiterhin genutzt werden darf.

AUSFUHRREGELN.
Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die Lizenzierte Software in ein Land zu versenden, zu übertragen oder zu exportieren oder die Lizenzierte Software auf eine Art und Weise zu verwenden, die durch die französischen Exportgesetze oder den United States Export Administration Act oder andere Exportgesetze, -beschränkungen oder -vorschriften (zusammenfassend die "Exportgesetze") verboten ist. "Wenn die Lizenzierte Software als exportkontrollierte Güter gemäß den Exportgesetzen identifiziert wird, sichert der Lizenznehmer zu und gewährleistet, dass der Lizenznehmer und die Mitarbeiter des Lizenznehmers, die die Lizenzierte Software nutzen werden, nicht Staatsbürger eines Landes sind oder sich anderweitig in einem Land befinden, gegen das die Vereinigten Staaten ein Embargo verhängt haben (einschließlich und ohne Einschränkung: Iran, Syrien, Sudan, Kuba und Nordkorea), und dass dem Lizenznehmer und den Mitarbeitern des Lizenznehmers, die die Lizenzierte Software nutzen werden, der Erhalt der Lizenzierten Software nicht anderweitig gemäß den Exportgesetzen verboten ist. Alle Rechte zur Nutzung der Lizenzsoftware werden unter der Bedingung gewährt, dass der Lizenznehmer die Exportgesetze einhält, und alle diese Rechte werden verwirkt, wenn der Lizenznehmer die Exportgesetze nicht einhält.

GELTENDES RECHT.
Diese EULA unterliegt dem geltenden materiellen Recht des Staates Kalifornien und wird in Übereinstimmung mit diesem ausgelegt. Sofern dies nicht durch das Gesetz einer anwendbaren Gerichtsbarkeit untersagt ist, haben die Gerichte des Staates Kalifornien die ausschließliche Zuständigkeit für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dieser EULA. Diese EULA unterliegt nicht den Kollisionsnormen einer Rechtsordnung oder dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf, dessen Anwendung ausdrücklich ausgeschlossen wird.

EIGENTUM AN GEISTIGEM EIGENTUM.
Die lizenzierte Software und alle autorisierten Kopien, die der Lizenznehmer anfertigt, sind das geistige Eigentum von Driver-Soft und von Dritten, deren geistiges Eigentum von Driver-Soft lizenziert wurde, und sind deren Eigentum. Die Struktur, die Organisation und der Code der lizenzierten Software sind wertvolle Geschäftsgeheimnisse und vertrauliche Informationen von Driver-Soft und solchen Drittparteien. Die lizenzierte Software ist gesetzlich geschützt, insbesondere durch die Urheberrechtsgesetze der Vereinigten Staaten und anderer Länder sowie durch internationale Verträge. Soweit nicht ausdrücklich in diesem EULA vorgesehen, werden dem Lizenznehmer keine geistigen Eigentumsrechte an der lizenzierten Software gewährt.

VORBEHALT DER RECHTE.
Driver-Soft behält sich alle Rechte vor, die dem Lizenznehmer nicht ausdrücklich durch diese EULA gewährt werden. Die dem Lizenznehmer gewährten Rechte beschränken sich auf die geistigen Eigentumsrechte von Driver-Soft und auf die geistigen Eigentumsrechte von Dritten, die von Driver-Soft lizenziert wurden, und umfassen keine anderen geistigen Eigentumsrechte.

VOLLSTÄNDIGE ÜBEREINSTIMMUNG.
Diese EULA stellt die gesamte Vereinbarung zwischen dem Lizenznehmer und Driver-Soft in Bezug auf die lizenzierte Software dar und ersetzt alle früheren oder gleichzeitigen Zusicherungen, Diskussionen, Zusagen, Mitteilungen, Vereinbarungen, Absprachen, Werbungen und Absprachen, die die lizenzierte Software betreffen.

VERÄNDERUNG.
Diese EULA kann nur durch ein von einem bevollmächtigten Vertreter von Driver-Soft unterzeichnetes Schreiben geändert oder ergänzt werden.

NACHLÄSSIGKEIT.
Sollte eine Bestimmung dieser EULA von einem zuständigen Gericht als gesetzeswidrig eingestuft werden, wird diese Bestimmung im maximal zulässigen Umfang durchgesetzt, und die übrigen Bestimmungen dieser EULA bleiben in vollem Umfang in Kraft und wirksam.

VERZICHT.
Kein Versäumnis oder keine Verzögerung bei der Ausübung von Rechten oder Rechtsmitteln durch Driver-Soft gilt als Verzicht, es sei denn, es erfolgt eine ausdrückliche schriftliche Mitteilung. Keine einzelne oder teilweise Ausübung eines Rechts oder Rechtsmittels von Driver-Soft gilt als Verzicht oder schließt eine andere oder weitere Ausübung dieses oder eines anderen Rechts oder Rechtsmittels aus.

U.S. REGIERUNG BENUTZER.
Die lizenzierte Software ist ein "kommerzieller Gegenstand", wie dieser Begriff in 48 CFR §2.101 definiert ist, bestehend aus "kommerzieller Computersoftware" und "kommerzieller Computersoftware-Dokumentation", wie diese Begriffe in 48 CFR §12.212 bzw. 48 CFR §227.7202 verwendet werden. In Übereinstimmung mit 48 CFR §12.212 bzw. 48 CFR §§227.7202-1 bis 227.7202-4 werden die kommerzielle Computersoftware und die kommerzielle Computersoftware-Dokumentation an Endnutzer der US-Regierung lizenziert:
(1) nur als kommerzielle Gegenstände.
(2) nur mit den Rechten, die allen anderen Endbenutzern gemäß den hierin enthaltenen Bestimmungen und Bedingungen gewährt werden.
Für Endnutzer der US-Regierung verpflichtet sich Driver-Soft zur Einhaltung aller anwendbaren Gesetze zur Chancengleichheit, einschließlich, falls zutreffend, der Bestimmungen der Executive Order 11246 in ihrer geänderten Fassung, Abschnitt 402 des Vietnam Era Veterans Readjustment Assistance Act von 1974 (38 USC 4212) und Abschnitt 503 des Rehabilitation Act von 1973 in seiner geänderten Fassung, sowie der Vorschriften in 41 CFR Parts 60-1 bis 60-60, 60-250 und 60-741. Die im vorstehenden Satz enthaltene Klausel über positive Maßnahmen und die Vorschriften werden durch Verweis in diese EULA aufgenommen.

NACHWEIS DER EINHALTUNG.
Innerhalb von 60 Kalendertagen nach Aufforderung durch Driver-Soft oder einen autorisierten Vertreter von Driver-Soft wird der Lizenznehmer eine vollständige Dokumentation vorlegen und unter Androhung von Strafe an Eides statt bestätigen, dass die Nutzung der lizenzierten Software durch den Lizenznehmer in Übereinstimmung mit diesem EULA erfolgt.

BEENDIGUNG.
Wenn der Lizenznehmer gegen diesen EULA verstößt und diesen Verstoß nicht innerhalb von 60 Kalendertagen nach Aufforderung durch Driver-Soft oder einen autorisierten Vertreter von Driver-Soft behebt, kann Driver-Soft diesen EULA kündigen, woraufhin alle dem Lizenznehmer gewährten Rechte sofort erlöschen. Darüber hinaus muss der Lizenznehmer nach der Kündigung alle Kopien der lizenzierten Software an Driver-Soft zurückgeben oder schriftlich bestätigen, dass alle Kopien der lizenzierten Software vernichtet worden sind.


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