ENDBENUTZER-LIZENZVEREINBARUNG
Die Software, die Gegenstand dieses Endbenutzer
Endbenutzer-Lizenzvertrag (EULA) unterliegt, wird an Sie (den "Lizenznehmer") von Driver-Soft Inc. lizenziert, nicht verkauft.
"Lizenznehmer") von Driver-Soft Inc. (zusammenfassend "Driver-Soft") lizenziert.
WENN DER LIZENZNEHMER NICHT MIT ALLEN BEDINGUNGEN DIESER EULA EINVERSTANDEN IST
NICHT ZUSTIMMT, KANN ER DIE LIZENZIERTE SOFTWARE INNERHALB VON 60 KALENDERTAGEN NACH
SOFTWARE AN DIE STELLE ZURÜCKGEBEN, AN DER ER SIE ERWORBEN HAT
(ABZÜGLICH, FALLS ZUTREFFEND, VERSAND- UND BEARBEITUNGSKOSTEN SOWIE
STEUERN) ZURÜCKGEBEN, JEDOCH NUR, WENN DER LIZENZNEHMER DIE LIZENZIERTE SOFTWARE NICHT INSTALLIERT, AUFGERUFEN ODER VERWENDET HAT.
LIZENZIERTE SOFTWARE NICHT INSTALLIERT, GENUTZT ODER VERWENDET HAT.
Das Installieren, Kopieren, Zugreifen oder Verwenden der lizenzierten Software
bedeutet, dass der Lizenznehmer alle Bedingungen dieser EULA akzeptiert und sich verpflichtet, diese einzuhalten.
und Bedingungen dieses EULAs.
LIZENZBEDINGUNGEN
INHALT.
Die "lizenzierte Software" umfasst den gesamten Inhalt der Dateien,
Diskette(n), CD-ROM(s), DVDs und anderen Medien, für die dieser EULA bereitgestellt wird
zur Verfügung gestellt wird, einschließlich:
(1) Computerinformationen oder Software von Dritten, die Driver-Soft
für die Aufnahme in die lizenzierte Software lizenziert hat;
(2) schriftliche Materialien oder Dateien, die sich auf die lizenzierte Software beziehen
("Dokumentation");
(3) Schriftarten und Bilder;
(4) Upgrades, modifizierte Versionen, Updates, Ergänzungen und Kopien der
lizenzierten Software (zusammenfassend als "Updates" bezeichnet).
INSTALLATION.
Der Lizenznehmer darf eine Kopie der lizenzierten Software auf einem einzigen Computer installieren.
Computer installieren. Wenn die lizenzierte Software mehrere Lizenzen enthält, darf der Lizenznehmer
die Anzahl der Kopien installieren, die dem Lizenznehmer von Driver-Soft ausdrücklich lizenziert
von Driver-Soft lizenziert sind. Der Lizenznehmer ist allein verantwortlich für alle Kosten
der Installation der lizenzierten Software durch den Lizenznehmer entstehen.
AKTIVIERUNG.
Die lizenzierte Software enthält technische Maßnahmen, die dazu bestimmt sind
die eine nicht lizenzierte oder illegale Nutzung verhindern sollen. Die lizenzierte Software kann
Durchsetzungstechnologie enthalten, die die Möglichkeit des Lizenznehmers zur Installation
die Möglichkeit des Lizenznehmers einschränkt, die lizenzierte Software auf einem Rechner zu installieren und zu deinstallieren.
Anzahl von Installationen und Deinstallationen auf einer bestimmten Anzahl von Rechnern beschränkt.
Die lizenzierte Software kann eine Aktivierung erfordern, wie während der
Installation und in der Dokumentation erläutert wird. Wenn ein solches Aktivierungsverfahren
Aktivierungsverfahren nicht befolgt wird, darf die Lizenzierte Software nur für eine
nur für eine begrenzte Zeit betrieben werden. Wenn die Aktivierung erforderlich ist und nicht
nicht innerhalb der in der Dokumentation angegebenen und bei der Installation erläuterten Zeitspanne
Dokumentation angegebene und während der Installation erläuterte Zeitspanne nicht abgeschlossen ist, funktioniert die lizenzierte
Software nicht mehr funktionieren, bis die Aktivierung abgeschlossen ist.
die Funktionalität wiederhergestellt wird. Wenn der Lizenznehmer ein Problem
mit dem Aktivierungsprozess hat, sollte sich der Lizenznehmer an Driver-Soft
Kundenbetreuung wenden.
KOPIEN.
Der Lizenznehmer darf eine Kopie der lizenzierten Software nur für Sicherungs- oder Archivierungszwecke erstellen.
oder Archivierungszwecken anfertigen, jedoch darf die Dokumentation nicht
vervielfältigt werden.
ÜBERTRAGUNG.
Der Lizenznehmer darf die Lizenzierte Software oder die durch diesen EULA gewährte Lizenz nicht verkaufen, abtreten oder übertragen.
Lizenz, die durch diesen EULA gewährt wird, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von
Driver-Soft.
NICHT-EXKLUSIVE NUTZUNG.
Die durch diese EULA gewährte Lizenz ist nicht-exklusiv.
VERBOTENE NUTZUNGEN.
(1) Der Lizenznehmer darf die lizenzierte Software weder ganz noch teilweise verändern, anpassen, übersetzen, unterlizenzieren, vermieten, verleasen oder verleihen,
vermieten, verleasen oder verleihen, weder ganz noch teilweise;
(2) Die Verwendung der lizenzierten Software zur Erstellung abgeleiteter Werke (z.B.
Klingeltöne, Bildschirmschoner und Videos) von anderen Werken, die urheberrechtlich geschützt sind
die urheberrechtlich geschützt sind, ohne zuvor die ausdrückliche Erlaubnis des
Urheberrechtsinhabers einzuholen, kann gesetzlich verboten sein und kann den
Lizenznehmer zivil- und strafrechtlicher Verfolgung aussetzen. Der Lizenznehmer ist allein
Lizenznehmer ist allein dafür verantwortlich, dass er alle Rechte einholt, die
um die lizenzierte Software zu nutzen, um solche abgeleiteten Werke zu erstellen.
(3) Der Lizenznehmer darf den Quellcode der Software nicht zurückentwickeln, dekompilieren, disassemblieren oder
oder anderweitig zu versuchen, den Quellcode der Lizenzierten Software zu ermitteln;
(4) Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, eine frühere Version der lizenzierten Software zu verwenden
nach Erhalt eines Ersatzmediums oder einer Update-Version als Ersatz
als Ersatz für eine frühere Version verwenden (in einem solchen Fall müssen Sie die frühere Version zerstören);
(5) Der Lizenznehmer darf die lizenzierte Software nicht in Verbindung mit
kritischen Anwendungen verwenden, bei denen ein Ausfall der Software zu
Personenschäden, Tod oder Umweltschäden führen könnte;
(6) Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die Urheberrechts- oder Markenzeichenhinweise von Driver-Soft zu entfernen oder zu verdecken.
Urheberrechtsvermerke von Driver-Soft oder die Urheberrechts- und Markenvermerke von Dritten
Dritter, die Driver-Soft in die lizenzierte Software aufgenommen hat, nicht entfernen oder unkenntlich machen;
(7) Der Lizenznehmer darf die lizenzierte Software nicht verwenden, um Anwendungen für
Anwendungen für Dritte zu hosten, als Teil eines Facility Management-, Timesharing-, Service
Service-Provider- oder Service-Büro-Vereinbarung; und
(8) Der Lizenznehmer darf die lizenzierte Software nicht in einer Weise nutzen, die
nicht durch diesen EULA autorisiert ist.
INHALT.
Der Lizenznehmer darf die Cliparts, Fotografien, Symbole, Schriftarten, Formen,
Animationen, Sounds, Musik, Videoclips und andere grafische Inhalte
(zusammenfassend als "Inhalt" bezeichnet), die in der lizenzierten Software enthalten sind (falls vorhanden)
nur wie in der Dokumentation angegeben. Wenn die Dokumentation nicht
die Nutzung des Inhalts durch den Lizenznehmer nicht erlaubt, darf der Lizenznehmer den Inhalt nicht anzeigen
ändern, vervielfältigen oder verbreiten. Selbst wenn die
Dokumentation dem Lizenznehmer die Nutzung des Inhalts erlaubt, darf der Lizenznehmer den Inhalt nicht
den Inhalt auf einer eigenständigen Basis vertreiben, so dass der Inhalt
den Hauptwert des vom Lizenznehmer verbreiteten Werks darstellt.
Bestimmte Teile des Inhalts können aus den Urheberrechten bestehen,
Marken, Dienstleistungsmarken, Handelsnamen oder anderem geistigen Eigentum
von Dritten bestehen. Diese Teile des Inhalts werden zum Nutzen bestimmter
bestimmten Benutzern der Software zur Verfügung gestellt, die ausdrücklich von
die von ihren Eigentümern ausdrücklich zu ihrer Verwendung autorisiert wurden. Sie dürfen kein geistiges Eigentum Dritter
geistiges Eigentum Dritter ohne deren ausdrückliche Genehmigung verwenden. Darüber hinaus gilt Folgendes:
(1) Der Lizenznehmer darf den Inhalt nicht verkaufen, lizenzieren, vertreiben, übertragen, teilen oder
oder anderweitig (kommerziell oder anderweitig) den Inhalt als
Einzelbilder oder Töne in Katalogen, Designbüchern, Zusammenstellungen,
Sammlungen, Vorlagen, Designs, Stichen, Produkten, Dienstleistungen oder
dergleichen;
(2) Der Lizenznehmer darf die Inhalte nicht verkaufen, lizenzieren, vertreiben, übertragen, teilen oder
(kommerziell oder anderweitig) elektronische Kopien des Inhalts
des Inhalts an Dritte zu verkaufen, zu lizenzieren, zu übertragen
ohne Einschränkung, über das Internet, auf einem materiellen Medium oder durch Rundfunk,
die dazu bestimmt oder geeignet ist, einem Dritten das Kopieren des Inhalts zu ermöglichen
für den eigenen Gebrauch zu kopieren;
(3) Der Lizenznehmer darf den Inhalt nicht verkaufen, lizenzieren, vertreiben, übertragen, teilen oder
oder anderweitig (kommerziell oder anderweitig) zur Verfügung stellen, die
elektronische Kopien des Inhalts, die Darstellungen von
identifizierbaren Personen, Regierungen, Logos, Initialen, Emblemen
Logos, Initialen, Embleme, Marken oder Körperschaften enthalten, die eine Befürwortung oder
eine Verbindung mit einem Produkt, einer Dienstleistung, einem Unternehmen oder einer Aktivität ausdrückt oder impliziert; und
(4) Der Inhalt darf unter keinen Umständen für die Erstellung von
verleumderischem, betrügerischem, verletzendem, unzüchtigem, obszönem oder pornografischem
Material oder in einer anderweitig illegalen Weise verwendet werden.
Der Lizenznehmer ist allein für die Nutzung der Inhalte durch den Lizenznehmer verantwortlich.
Der Lizenznehmer darf den Inhalt nur verantwortungsbewusst und in einer Weise nutzen, die
der Ausübung eines guten Urteilsvermögens. Wenn der Lizenznehmer Schwierigkeiten hat
Schwierigkeiten hat, zu entscheiden, ob die beabsichtigte Nutzung des Lizenznehmers angemessen ist, oder ob
Lizenznehmer eine schriftliche Erlaubnis benötigt, oder ob andere rechtliche Fragen
zu berücksichtigen sind, empfiehlt Driver-Soft dem Lizenznehmer dringend, einen
kompetenten Rechtsbeistand zu suchen. Driver-Soft wird den Lizenznehmer bei dieser Entscheidung nicht unterstützen.
Driver-Soft kann dem Lizenznehmer bei dieser Entscheidung nicht behilflich sein, noch kann Driver-Soft dem Lizenznehmer
Rechte an geistigem Eigentum beraten.
Wenn der Lizenznehmer oder sein Anwalt feststellt, dass der Lizenznehmer verpflichtet ist
eine schriftliche Genehmigung zur Nutzung von Teilen des Inhalts einholen muss,
muss der Lizenznehmer die Erlaubnis für die Reproduktion, den Weitervertrieb oder die
des Inhalts vom jeweiligen Eigentümer des betreffenden Materials (wie in der
Materialien (wie in der lizenzierten Software angegeben) einholen. Wenn, andererseits
Lizenznehmer oder der Anwalt des Lizenznehmers fest, dass es zulässig ist, den
Inhalte aus der lizenzierten Software zu verwenden, verlangt Driver-Soft
den Lizenznehmer auf, die Driver-Soft-Marke(n) und/oder Urheberrechte korrekt zu bezeichnen
Urheberrechte korrekt zu bezeichnen, wenn er sich auf die lizenzierte Software in der
Urheberrechtsteil der Arbeit, des Projekts oder des Produkts des Lizenznehmers.
Der Lizenznehmer muss Driver-Soft und die Lieferanten von Driver-Soft entschädigen, schadlos halten und verteidigen
Driver-Soft's Lieferanten von allen Ansprüchen, Schäden, Anwaltskosten,
Anwaltskosten und Gerichtsverfahren, die aus der Nutzung oder Verbreitung des Inhalts und/oder der
Verbreitung des Inhalts und/oder der lizenzierten Software entstehen.
SOFTWARE-AKTUALISIERUNGEN.
Wenn es sich bei der lizenzierten Software um ein Update zu einer früheren Version handelt, muss der Lizenznehmer
muss der Lizenznehmer eine gültige Lizenz für die Vorgängerversion besitzen. Jedes Update
das dem Lizenznehmer zur Verfügung gestellt wird, erfolgt auf der Basis eines Lizenzaustausches, so dass
der Lizenznehmer als Bedingung für den Erhalt eines Updates zustimmt, dass der Lizenznehmer
alle Rechte des Lizenznehmers zur Nutzung einer früheren Version der
der lizenzierten Software. Der Lizenznehmer darf die Vorgängerversion jedoch weiterhin nutzen
Lizenznehmer darf die Vorgängerversion jedoch weiter nutzen, um die Umstellung auf die aktualisierte Version zu erleichtern.
Sobald ein Update veröffentlicht wurde, kann Driver-Soft die Unterstützung für
früheren Versionen einstellen, ohne den Lizenznehmer darüber zu informieren.
INHALTSAKTUALISIERUNGEN.
Driver-Soft kann von Zeit zu Zeit Updates für den Inhalt einiger seiner Software anbieten
von Zeit zu Zeit zur Verfügung stellen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Gerätetreiberdatenbank,
URL-Listen und Hardware-Informationsdaten. Diese Arten von Aktualisierungen werden
zusammenfassend als "Inhaltsupdates" bezeichnet. Der Lizenznehmer kann alle
solche Inhaltsupdates während des von der Software vorgesehenen Anfangszeitraums
Software ohne zusätzliche Kosten erhalten. Der Lizenznehmer kann ein
separates Abonnement für einen bestimmten Zeitraum erwerben, um auch nach Ablauf
nach Ablauf des anfänglichen Zeitraums weiterhin Inhaltsupdates zu erhalten. Driver-Soft
behält sich das Recht vor, jederzeit und ohne vorherige Ankündigung bestimmte
ein separates Abonnement zu erwerben, jederzeit und ohne vorherige
ohne vorherige Benachrichtigung des Lizenznehmers, wobei eine solche Änderung erst
erst nach Ablauf des ursprünglichen Zeitraums der Software
der Software oder dem Ablauf der Laufzeit eines separat bezahlten
eines separat bezahlten Abonnements.
Komponenten von Drittanbietern.
Das Produkt enthält die Open-Source-Komponente 7z, die lizenziert ist unter
der GNU LGPL + unRAR lizenziert ist (http://www.7-zip.org). Das Produkt
enthält die Komponente HWiNFO32, die von Martin Malík entwickelt wurde
(https://www.hwinfo.com)
UNTERSTÜTZUNG.
Driver-Soft ist durch diesen EULA nicht verpflichtet, den Lizenznehmer mit
technischen Supportleistungen in Bezug auf die lizenzierte Software zu erbringen; der
Der Lizenznehmer kann jedoch zusätzliche Supportleistungen gegen eine zusätzliche Gebühr bestellen
die Driver-Soft von Zeit zu Zeit während der Laufzeit dieses EULAs anbieten kann.
EINGESCHRÄNKTE GARANTIE FÜR MEDIEN.
Driver-Soft garantiert, dass der Datenträger, auf dem die lizenzierte Software vertrieben wird
für einen Zeitraum von 60 Tagen ab dem Datum der Lieferung der lizenzierten Software frei von
Datum der Lieferung der lizenzierten Software an den Lizenznehmer. Wenn der Lizenznehmer
Lizenznehmer während dieser 60-Tage-Frist einen Defekt des Datenträgers feststellt, muss der Lizenznehmer
muss der Lizenznehmer den defekten Datenträger innerhalb von 10 Kalendertagen nach Feststellung des Mangels an Driver-Soft zurücksenden.
Das einzige Rechtsmittel des Lizenznehmers besteht darin, entweder den
Ersatz des defekten Mediums oder, nach Driver-Softs alleinigem Ermessen, eine Rückerstattung
des Geldes, das der Lizenznehmer für die lizenzierte Software bezahlt hat.
KEINE GARANTIE FÜR LIZENZIERTE SOFTWARE.
DIE LIZENZIERTE SOFTWARE WIRD DEM LIZENZNEHMER "WIE BESEHEN" ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. DRIVER-SOFT, UND
DRIVER-SOFT UND DIE LIEFERANTEN VON DRIVER-SOFT ÜBERNEHMEN KEINE GARANTIE FÜR DIE NUTZUNG ODER LEISTUNG DER SOFTWARE.
DRIVER-SOFT UND DIE LIEFERANTEN VON DRIVER-SOFT ÜBERNEHMEN KEINE GARANTIEN,
BEDINGUNGEN, ZUSICHERUNGEN ODER BESTIMMUNGEN (AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND, OB DURCH
GESETZ, GEWOHNHEITSRECHT, BRAUCH, GEWOHNHEIT ODER ANDERWEITIG) IN BEZUG AUF JEGLICHE
EINSCHLIESSLICH UND OHNE EINSCHRÄNKUNG DER NICHT-VERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER,
MARKTGÄNGIGKEIT, INTEGRATION, ZUFRIEDENSTELLENDE QUALITÄT ODER EIGNUNG FÜR EINEN
FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, MIT AUSNAHME UND IN DEM UMFANG, IN DEM EINE GARANTIE
NACH GELTENDEM RECHT IN DER GERICHTSBARKEIT DES LIZENZNEHMERS NICHT AUSGESCHLOSSEN ODER BESCHRÄNKT WERDEN KANN.
HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG.
IN KEINEM FALL SIND DRIVER-SOFT ODER DRIVER-SOFTS LIEFERANTEN HAFTBAR GEGENÜBER
LIZENZNEHMER FÜR SCHÄDEN, ANSPRÜCHE ODER KOSTEN JEGLICHER ART, ODER FÜR JEGLICHE
FOLGESCHÄDEN, INDIREKTE ODER ZUFÄLLIGE SCHÄDEN ODER ENTGANGENE GEWINNE ODER
ERSPARNISSE, SELBST WENN EIN VERTRETER VON DRIVER-SOFT ODER EINER DER LIEFERANTEN VON DRIVER-SOFT
LIEFERANTEN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER VERLUSTE, SCHÄDEN, ANSPRÜCHE ODER KOSTEN HINGEWIESEN WURDE,
SCHÄDEN, ANSPRÜCHE ODER KOSTEN ODER FÜR ANSPRÜCHE VON DRITTPARTEIEN. DIESE BESCHRÄNKUNGEN
UND AUSSCHLÜSSE GELTEN IN DEM UMFANG, DEN DAS GELTENDE RECHT IN DER
GERICHTSBARKEIT DES LIZENZNEHMERS ZULÄSSIG IST. DIE GESAMTHAFTUNG VON DRIVER-SOFT UND
DRIVER-SOFT'S LIEFERANTEN, UNTER ODER IN VERBINDUNG MIT DIESER EULA, IST
AUF DEN FÜR DIE LIZENZIERTE SOFTWARE GEZAHLTEN BETRAG BESCHRÄNKT, SOFERN VORHANDEN.
ZUSÄTZLICHE BEDINGUNGEN FÜR BETA-SOFTWARE.
Wenn die lizenzierte Software, die der Lizenznehmer mit diesem EULA erhält, eine
vor der kommerziellen Freigabe oder "BETA"-Software ("Pre-release Software"),
dann gilt, dass, sofern eine Bestimmung in diesem Abschnitt im Widerspruch zu
mit einer anderen Bestimmung oder Bedingung in diesem EULA in Konflikt steht, ersetzt dieser Abschnitt die
diese widersprüchliche(n) Klausel(n) und Bedingung(en) in Bezug auf die Vorabversion
Software, jedoch nur in dem Umfang, der zur Lösung des Konflikts erforderlich ist.
Der Lizenznehmer erkennt an, dass die Vorabversionssoftware nicht das endgültige Produkt von Driver-Soft darstellt.
nicht das endgültige Produkt von Driver-Soft darstellt und Bugs, Fehler und
Fehler und andere Probleme enthalten kann, die zu System- oder anderen Fehlern und Datenverlust führen können.
Folglich lehnt Driver-Soft jegliche Garantie oder Haftung
Verpflichtungen gegenüber dem Lizenznehmer, welcher Art auch immer.
IN LÄNDERN, IN DENEN DIE HAFTUNG FÜR PRE-RELEASE-SOFTWARE NICHT AUSGESCHLOSSEN WERDEN KANN
VORABVERSIONEN VON SOFTWARE NICHT AUSGESCHLOSSEN WERDEN KANN, ABER EINGESCHRÄNKT WERDEN KANN, IST DIE HAFTUNG VON DRIVER-SOFT UND
DIE HAFTUNG VON DRIVER-SOFT UND SEINEN ZULIEFERERN AUF EINEN GESAMTBETRAG VON FÜNFZIG DOLLAR
(U.S. $50.00).
Der Lizenznehmer erkennt an, dass Driver-Soft dem Lizenznehmer nicht versprochen oder garantiert hat
dass die Vorabversion der Software in Zukunft niemandem angekündigt oder
und dass Driver-Soft keine ausdrückliche oder stillschweigende Verpflichtung gegenüber dem Lizenznehmer hat
oder implizite Verpflichtung gegenüber dem Lizenznehmer hat, die Pre-Release Software anzukündigen oder
Vorabversionssoftware anzukündigen oder einzuführen. Driver-Soft kann beschließen, ein Produkt nicht einzuführen
ein Produkt einzuführen, das der Vorabversionssoftware ähnlich oder mit ihr kompatibel ist. Dementsprechend,
erkennt der Lizenznehmer an, dass jegliche Forschung oder Entwicklung, die der Lizenznehmer
der Vorabversionssoftware oder eines mit der Vorabversionssoftware verbundenen Produkts
der Vorabversionssoftware durchführt, ausschließlich auf eigenes Risiko des Lizenznehmers erfolgt.
Während der Laufzeit dieses EULAs wird der Lizenznehmer auf Aufforderung von Driver-Soft
Driver-Soft Rückmeldung über das Testen und die Verwendung der
Vorabversion der Software, einschließlich Fehler- oder Bug-Reports.
Wenn der Lizenznehmer die Pre-release Software gemäß einer separaten schriftlichen Vereinbarung erhalten hat
separaten schriftlichen Vereinbarung erhalten hat, unterliegt die Nutzung der Vorabversion
Software auch durch diesen Vertrag geregelt. Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen in
Ungeachtet anderslautender Bestimmungen in diesem EULA wird der Lizenznehmer, wenn er sich außerhalb der
Vereinigten Staaten ansässig ist, wird der Lizenznehmer alle nicht freigegebenen Versionen der
Vorabversionen der Software innerhalb von 60 Tagen nach Beendigung der Tests des Lizenznehmers
der Pre-Release Software zurückgeben oder vernichten, wenn dieses Datum vor dem
Datum der ersten kommerziellen Auslieferung der Software durch Driver-Soft
der öffentlich freigegebenen (kommerziellen) Software liegt.
FORTBESTAND DER HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE.
Die Ausschlüsse von Garantien und Haftungsbeschränkungen gelten auch nach der
Beendigung dieser EULA, wie auch immer verursacht; aber dieses Fortbestehen soll nicht
Recht, die lizenzierte Software nach Beendigung dieses EULAs weiter zu nutzen.
Beendigung dieses EULAs.
AUSFUHRBESTIMMUNGEN.
Der Lizenznehmer darf die lizenzierte Software nicht in ein anderes Land versenden, übertragen oder exportieren
Land zu versenden oder zu exportieren oder die Lizenzsoftware auf eine Art und Weise zu verwenden, die entweder durch die
französischen Exportgesetzen oder dem United States Export Administration Act oder anderen
andere Exportgesetze, -beschränkungen oder -vorschriften (zusammenfassend die
"Exportgesetze"). Wenn die lizenzierte Software als exportkontrollierte
den Exportgesetzen als exportkontrollierte Güter identifiziert, sichert der Lizenznehmer zu und gewährleistet
dass der Lizenznehmer und die Mitarbeiter des Lizenznehmers, die die lizenzierte Software nutzen werden
Lizenzsoftware verwenden werden, nicht Staatsbürger eines Landes sind oder sich in einem
Embargo der Vereinigten Staaten befinden (einschließlich und ohne Einschränkung: Iran,
Syrien, Sudan, Kuba und Nordkorea), und dass der Lizenznehmer und seine
Mitarbeiter des Lizenznehmers, die die lizenzierte Software nutzen, nicht anderweitig
nicht anderweitig nach den Exportgesetzen verboten ist, die lizenzierte Software zu erhalten.
Alle Rechte zur Nutzung der lizenzierten Software werden unter der Bedingung gewährt, dass
der Lizenznehmer die Exportgesetze einhält, und alle diese Rechte werden
verwirkt, wenn der Lizenznehmer die Exportgesetze nicht einhält.
ANWENDBARES RECHT.
Dieser EULA unterliegt dem geltenden materiellen Recht und wird ausgelegt in
den geltenden materiellen Gesetzen des Staates Kalifornien
Kalifornien. Sofern nicht durch das Gesetz einer anwendbaren Gerichtsbarkeit verboten, sind die
Gerichte des Staates Kalifornien die ausschließliche Zuständigkeit für
alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dieser EULA. Diese EULA wird nicht geregelt durch
den Regeln des Kollisionsrechts einer Gerichtsbarkeit oder dem Übereinkommen der Vereinten Nationen
Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf, dessen
deren Anwendung ausdrücklich ausgeschlossen ist.
EIGENTUM AN GEISTIGEM EIGENTUM.
Die lizenzierte Software und alle autorisierten Kopien, die der Lizenznehmer anfertigt, sind
das geistige Eigentum von Driver-Soft und von Dritten, deren geistiges Eigentum von Driver-Soft
Dritten, deren geistiges Eigentum von Driver-Soft lizenziert wurde.
Driver-Soft lizenziert wurde. Die Struktur, Organisation und der Code der lizenzierten Software
Software sind die wertvollen Geschäftsgeheimnisse und vertraulichen Informationen von
Driver-Soft und dieser dritten Parteien. Die lizenzierte Software ist geschützt
Gesetz geschützt, insbesondere durch die Urheberrechtsgesetze der Vereinigten Staaten und
Staaten und anderer Länder sowie durch internationale Verträge geschützt.
Sofern nicht ausdrücklich in diesem EULA vorgesehen, werden dem Lizenznehmer keine
Rechte am geistigen Eigentum der lizenzierten Software gewährt.
VORBEHALT VON RECHTEN.
Driver-Soft behält sich alle Rechte vor, die dem Lizenznehmer nicht ausdrücklich durch
diesem EULA gewährt werden. Die dem Lizenznehmer gewährten Rechte beschränken sich auf Driver-Softs
Rechte am geistigen Eigentum von Driver-Soft und auf die Rechte am geistigen Eigentum von
Dritter, die von Driver-Soft lizenziert wurden, und schließen keine anderen
Rechte an geistigem Eigentum.
VOLLSTÄNDIGE VEREINBARUNG.
Dieser EULA stellt die gesamte Vereinbarung zwischen dem Lizenznehmer und
Driver-Soft in Bezug auf die lizenzierte Software dar, und sie ersetzt alle
früheren oder gleichzeitigen Zusicherungen, Diskussionen, Zusagen,
Vereinbarungen, Abmachungen, Werbungen und Absprachen
Abmachungen, die die lizenzierte Software betreffen.
ÄNDERUNG.
Diese EULA kann nur durch ein schriftliches Dokument, das von einem
bevollmächtigten Vertreter von Driver-Soft unterzeichnet ist.
WIDERRUFSFÄHIGKEIT.
Sollte eine Bestimmung dieser EULA von einem zuständigen Gericht als
Gerichtsbarkeit als rechtswidrig eingestuft wird, wird diese Bestimmung im
wird diese Bestimmung im maximal zulässigen Umfang durchgesetzt, und die übrigen Bestimmungen dieses
EULA bleiben in vollem Umfang in Kraft und wirksam.
VERZICHT.
Kein Versäumnis oder keine Verzögerung seitens Driver-Soft bei der Ausübung seiner Rechte oder Rechtsmittel
als Verzicht gelten, es sei denn, es erfolgt eine ausdrückliche schriftliche Mitteilung. Keine
einzelne oder teilweise Ausübung eines Rechts oder Rechtsmittels von Driver-Soft
als Verzicht gelten oder eine andere oder weitere Ausübung dieses Rechts ausschließen,
oder eines anderen Rechts oder Rechtsmittels.
U.S. REGIERUNGSBENUTZER.
Die lizenzierte Software ist ein "Commercial Item", wie dieser Begriff definiert ist in
48 CFR §2.101 definiert ist, bestehend aus "Commercial Computer Software" und
"Kommerzielle Computersoftware-Dokumentation", wie diese Begriffe in
48 CFR §12.212 oder 48 CFR §227.7202, je nach Anwendbarkeit. In Übereinstimmung mit 48
CFR §12.212 oder 48 CFR §§227.7202-1 bis 227.7202-4, je nach Anwendbarkeit,
werden die kommerzielle Computersoftware und die kommerzielle Computersoftware
Dokumentation an Endbenutzer der US-Regierung lizenziert:
(1) nur als kommerzielle Gegenstände.
(2) nur mit den Rechten, die auch allen anderen Endbenutzern gewährt werden
gemäß den hierin enthaltenen Bestimmungen und Bedingungen.
Für Endbenutzer der US-Regierung verpflichtet sich Driver-Soft zur Einhaltung aller
Gesetze zur Chancengleichheit einzuhalten, einschließlich, falls zutreffend, der
Bestimmungen der Executive Order 11246 in ihrer geänderten Fassung, Abschnitt 402 des
Vietnam Era Veterans Readjustment Assistance Act von 1974 (38 USC 4212),
und Abschnitt 503 des Rehabilitationsgesetzes von 1973 in seiner geänderten Fassung, sowie die
Vorschriften in 41 CFR Parts 60-1 bis 60-60, 60-250 und 60-741. Die
Affirmative Action-Klausel und die im vorstehenden Satz enthaltenen Vorschriften
Satz enthalten sind, werden durch Verweis in diese EULA aufgenommen.
NACHWEIS DER EINHALTUNG.
Innerhalb von 60 Kalendertagen nach Aufforderung durch Driver-Soft, oder Driver-Softs
bevollmächtigten Vertreter von Driver-Soft, wird der Lizenznehmer eine vollständige Dokumentation vorlegen und
und unter Androhung von Strafe an Eides statt bestätigen, dass die Nutzung der lizenzierten Software durch den Lizenznehmer
Lizenzsoftware in Übereinstimmung mit diesem EULA ist.
KÜNDIGUNG.
Wenn der Lizenznehmer gegen diese EULA verstößt und diesen Verstoß nicht innerhalb von 60
Kalendertagen nach Aufforderung durch Driver-Soft, oder Driver-Softs
kann Driver-Soft diese EULA kündigen,
Woraufhin alle dem Lizenznehmer gewährten Rechte sofort erlöschen.
Darüber hinaus muss der Lizenznehmer nach der Kündigung alle Kopien der lizenzierten Software an Driver-Soft zurückgeben.
Kopien der lizenzierten Software an Driver-Soft zurückzugeben oder schriftlich zu bestätigen, dass alle Kopien der
der lizenzierten Software vernichtet wurden.
Urheberrecht (c) 2002-2022 Driver Information Technology Co., Ltd. Alle
Rechte vorbehalten.